In diesem Abschnitt
Zweigniederlassung (selbständige Niederlassung) und Ihre Struktur
Limited als Gesellschafter in österreichischer Firma und Struktur
Zweigniederlassung (selbständige Niederlassung) und Ihre Struktur
(Tätigkeit aus EU (in Ö) durch Zweigniederlassung)
Ausübt keine Tätigkeit |
Wirtschaftstätigkeit |
Wie in der Rubrik Nutzung, erklärt ist, verfügt zwar eine österreichische Zweigniederlassung mit einem gewissen Grad der Selbständigkeit, sie ist aber ein abhängiges Teil des Unternehmens ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
Im Hinblick auf das Bestehen der Limited hat man schon den Gründer – die Muttergesellschaft. Die Bestellung eines eigenen Inlandsgeschäftsführers ist bei Niederlassungen von Unternehmen, deren satzungsmäßiger Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung in einem Mitgliedsstaat der EU bzw. Einem Vertragstaat des EWR liegt, möglich, aber nicht erforderlich. Ständiger Vertreter der Zweigniederlassung kann deswegen der Direktor der Limited sein.
Zweigniederlassungen müssen in das Firmenbuch des Gerichtes eingetragen werden, in dessen Sprengel die Niederlassung ihren Sitz haben soll.
|
|
|
|
Eintragung der Zweigniederlassung in das Firmenbuch
Zur Eintragung einer Zweigniederlassung sind folgende Unterlagen erforderlich: