Steueraspekte
Limited
Einkommensteuer der Limited in Großbritannien
Der Satz für kleine Gewinne (Unternehmen mit Gewinnen unter 50.000 £) beträgt weiterhin 19 %.
Der Hauptsatz (Unternehmen mit Gewinnen über 250.000 £) beträgt derzeit 25 %.
Unternehmen mit Gewinnen zwischen £50.000 und £250.000 zahlen den Hauptsteuersatz, der durch eine marginale Entlastung reduziert wird.
VAT Anmeldung (MwSt.)
In Großbritannien beträgt ab 4. Januar 2011 der Grundsatz 20% meiste Güter und Dienstleistungen reduzierter Satz 5% bestimmte Güter und Dienstleistungen, z.B. Kindersitze und Energien Nullsatz 0% ausgenommene Güter und Dienstleistungen, z.B. Lebensmittel und Kinderkleidung
Diese Steuer betrifft nur steuerpflichtige Lieferungen (taxable supplies) mit Lieferungsort in Großbritannien.
Sollte die Limited grenzüberschreitend tätig sein, kann sie aufgrund der 6. EU-Richtlinie die vereinfachte Buchung (Simplification method) in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist eine gültige EU-Steuernummer (nicht österreichische, wenn tätig in Österreich). Wir können Ihre Limited für VAT anmelden. Eine Anmeldung zur österreichischen MwSt. ist auch ohne Zweigniederlassung möglich (z.B. Lagerung oder Auslieferung von Gütern oder Waren).
Zweigniederlassung
Doppelbesteuerungs-Abkommen Ö-UK: Territorialitätsprinzip bei Verwaltungssitz in Österreich, d.h. österreichische Körperschaftssteuer. Anrechung ausländischer Körperschaftsteueranteile auf die österreichische KSt..
Sitzlandbesteuerung
UNTERNEHMENSBESTEUERUNG: Kommission schlägt “Sitzlandbesteuerung” für KMU vor
Durch eine von der Europäischen Kommission angenommene Mitteilung sollten die Mitgliedstaaten den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gestatten, ihre zu versteuernden Unternehmensgewinne nach den Steuerregelungen des Landes zu ermitteln, in dem ihre Muttergesellschaft bzw. ihre Hauptverwaltung ansässig ist. Somit könnten KMU, die eine Tochtergesellschaft oder eine Zweigniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat gründen wollen, ihre Steuererklärung nach den ihnen vertrauten Steuerregelungen abgeben.
Quelle: Presseraum der Europäischen Kommission