NUTZUNG
Limited direkt in Österreich
Eine Limited kann in Österreich auch als Repräsentanz oder direkt aus dem Ausland auftreten, sofern die Tätigkeit nicht durch das Doppelbesteuerungsabkommen an sich eine Zweigniederlassung in Österreich auslöst (z.B. produzierendes Gewerbe).
Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Großbritannien gilt als Zweigniederlassung nicht:
Wenn die Tätigkeit außerhalb Österreich ausgeübt wird, besteht kein Zwang eine Organisationseinheit in Österreich zu gründen. |
Andere Tätigkeit, die eine Zweigniederlassung sonst auslöst, kann man auch aus dem Ausland ausüben, solange sie weniger als 6 Monate im Jahr in Österreich ausgeübt wird. Die Beweislast ist auf der Seite des Staates.
Steuersitz der Limited
Der Steuersitz der Limited leitet sich von ihrer Betriebsstätte ab. Eine Betriebsstätte entsteht nicht nur am „Ort der Ausübung der geschäftlichen Tätigkeiten“, sondern auch am „Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung“.
Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung
Der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung ist dort, wo der für die Geschäftsführung maßgebende Wille gebildet wird. Folglich kommt es darauf an, an welchem Ort die für die Geschäftsführung nötigen Maßnahmen von einiger Wichtigkeit angeordnet werden.
Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung in England
1) nominee director (Als Direktor /= Geschäftsführer/ vorgeschobener Strohmann), oder
2) Führung aus England.
Eindeutige Führung aus England
1) zustellbare Postadresse auch für Einschreiben (wird geleistet) und
2) postalische und telefonische Erreichbarkeit der Geschäftsführung zu den normalen Geschäftszeiten.