Zweigniederlassung (selbständige Niederlassung) und Ihre Struktur
(Tätigkeit aus EU (in D) durch Betriebsstätte oder Niederlassung)

LIMITED
Ausübt keine Tätigkeit
BETRIEBSSTÄTTE/NIEDERLASSUNG IN DEUTSCHLAND
Wirtschaftstätigkeit


Wie in der Rubrik Nutzung, erklärt ist, verfügt zwar eine deutsche Zweigniederlassung mit einem gewissen Grad der Selbständigkeit, sie ist aber ein abhängiges Teil des Unternehmens ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Im Hinblick auf das Bestehen der Limited hat man schon den Gründer - die Muttergesellschaft. Weiter braucht man eigentlich nur die Geschäftsführer, die die Gesellschaft in der Zweigniederlassung gerichtlich und außergerichtlich vertreten werden. Die Geschäftsführer der Zweigniederlassung kann gleichzeitig der Direktor der Limited sein.

Zur Eintragung ins Handelsregister ist die öffentlich beglaubigte Form erforderlich. Die Anmeldung erfolgt bei dem Gericht, in dessen Bezirk die Zweigniederlassung gegründet werden soll.

GRÜNDER
  • Zweigniederlassung ist Unterteil der Limited
GESCHÄFTSFÜHRER DER ZWEIGNIEDERLASSUNG
  • eingetragen in deutschen Handelsregister, vertritt die Zweigniederlassung nach Außen
GESCHÄFTSFÜHRER DER LIMITED
  • gesetzlicher Vertreter der ganzen Limited
  • repräsentiert Interesse der ganzen Limited
  • leitet ganze Limited


Eintragung der Zweigniederlassung in das Handelsregister

Zur Eintragung einer Zweigniederlassung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Die Firma, sofern sie von der der Muttergesellschaft abweicht
  • Die Anschrift und der Gegenstand der Zweigniederlassung
  • Die Höhe des Stammkapitals
  • Der Tag des Abschlusses des Gesellschaftsvertrages
  • Die Personen der Geschäftsführer, die die Gesellschaft in der Zweigniederlassung gerichtlich und außergerichtlich vertreten und der Umfang ihrer Vertretungsmacht
  • Eine eventuelle Befristung der Gesellschaft