In diesem Abschnitt
Zweigniederlassung (selbständige Niederlassung) und Ihre Struktur
Limited als Gesellschafter in deutscher Firma und Struktur
Zweigniederlassung (selbständige Niederlassung) und Ihre Struktur
(Tätigkeit aus EU (in D) durch Betriebsstätte oder Niederlassung)
Ausübt keine Tätigkeit |
||
Wirtschaftstätigkeit |
Wie in der Rubrik Nutzung, erklärt ist, verfügt zwar eine deutsche Zweigniederlassung mit einem gewissen Grad der Selbständigkeit, sie ist aber ein abhängiges Teil des Unternehmens ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Im Hinblick auf das Bestehen der Limited hat man schon den Gründer - die Muttergesellschaft. Weiter braucht man eigentlich nur die Geschäftsführer, die die Gesellschaft in der Zweigniederlassung gerichtlich und außergerichtlich vertreten werden. Die Geschäftsführer der Zweigniederlassung kann gleichzeitig der Direktor der Limited sein.
Zur Eintragung ins Handelsregister ist die öffentlich beglaubigte Form erforderlich. Die Anmeldung erfolgt bei dem Gericht, in dessen Bezirk die Zweigniederlassung gegründet werden soll.
|
||
|
|
Eintragung der Zweigniederlassung in das Handelsregister
Zur Eintragung einer Zweigniederlassung sind folgende Unterlagen erforderlich: