NUTZUNG

Gründung einer Kapitalgesellschaft

GmbH Limited mit Betriebsstätte
  • Entwurf eines Gesellschaftsvertrages,
    Anders als bei anderen Gesellschaftsformen, wie der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder der Kommanditgesellschaft (KG), kann eine GmbH nur durch schriftlichen Vertrag gegründet werden. Im Gesellschaftsvertrag muss mindestens festgelegt sein: Name der Gesellschaft (Firma), Unternehmensgegenstand (Aufzählung der Tätigkeitsbereiche), Sitz der Gesellschaft, Höhe des Stammkapitals und der Betrag der von jedem Gesellschafter auf das Stammkapital zu leistenden Einlage (Stammeinlage). Soll das Unternehmen auf eine gewisse Zeit beschränkt sein oder sollen den Gesellschaftern außer der Leistung von Kapitaleinlagen noch andere Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft auferlegt werden, so bedürfen auch diese Bestimmungen der Aufnahme in den Gesellschaftsvertrag.
  • notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages,
    Spätestens jetzt muss ein Notar aufgesucht werden, der insbesondere den Gesellschaftsvertrag beurkundet und die Anmeldung der GmbH zur Eintragung in das Handelsregister beglaubigt.
  • Bestellung der Organe,
    Die Geschäftsführer müssen schriftlich versichern, dass keine Umstände vorliegen, die ihrer Bestellung entgegenstehen (z. B. Insolvenzstraftaten oder Gewerbeuntersagung) und dass sie über ihre un- beschränkte Auskunftspflicht gegenüber dem Gericht belehrt worden sind.
  • Aufbringen des Stammkapitals,
    Das Stammkapital kann aus Bar- oder Sacheinlagen bestehen. Im Falle der Bargründung müssen zum Zeitpunkt der Eintragung in das Handelsregister ein Viertel der Einlagen, mindestens aber die Hälfte des gesetzlichen Mindeststammkapitals (= 12.500,00 Euro) eingezahlt sein. Für die Differenz bis zur Höhe seiner Einlage haftet jeweils der Gesellschafter. In der Praxis erfolgt die Bargründung in der Form, dass für die GmbH ein Konto bei einer Bank eröffnet wird, das zur freien Verfügung des Unternehmens steht. Der Nachweis der Einzahlung, der gegenüber dem Registergericht zu erbringen ist, kann durch die Vorlage eines Kontoauszuges erfolgen. Sollen Sacheinlagen geleistet werden - also statt Geld bewegliche oder unbewegliche Sachen, Lizenzen, Unternehmen usw. -, so bestehen zwei Besonderheiten: Zum einen muss die Sacheinlage immer in voller Höhe erbracht, zum anderen muss der Wert der Sacheinlage in einem Sachgründungsbericht nachgewiesen werden. Werden als Sacheinlage gebrauchte Gegenstände eingebracht, wird das Amtsgericht in der Regel zum Nachweis der Werthaltigkeit ein Sachverständigengutachten verlangen.
  • Anmeldung zur Eintragung beim Handelsregister,
    In Zweifelsfällen holt das Amtsgericht eine gutachtliche Äußerung der zuständigen Industrie- und Handelskammer und -handelt es sich um einen Handwerksbetrieb- zusätzlich der Handwerkskammer ein. Darüber hinaus können noch weitere Institutionen eingeschaltet werden, insbesondere wenn besondere Erlaubnisse zur Durchführung der Unternehmenstätigkeit denkbar sind. Soweit für die Tätigkeit des Unternehmens besondere Erlaubnisse, insbesondere Gewerbeerlaubnisse, erforderlich sind, müssten eigentlich gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 6 GmbH-Gesetz die Genehmigungsurkunden bereits mit in der Anmeldung enthalten sein. Andererseits ist die Erteilung einer Genehmigungsurkunde für eine rechtlich nicht existente Person nicht denkbar. Das Problem wird in der Regel dadurch gelöst, dass die Genehmigungsbehörde die Erteilung der Genehmigung unmittelbar mit dem Zeitpunkt der Eintragung in das Handelsregister ankündigt. Sollten bei der Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen Zweifel entstehen, wird das zuständige Amtsgericht die Antragstellerin entweder direkt oder über den Notar informieren
  • Eintragung im Handelsregister,
    Soweit keine Gründe für eine Zurückweisung des Antrags vorliegen, erfolgt die Eintragung in das Handelsregister. Ab dem Zeitpunkt der Eintragung in das Handelsregister ist die GmbH rechtlich existent.
  • Gewerbeanmeldung.
  • Ausfüllung unserer Online-Bestellung in 15 Minuten,
  • Umgehender Erhalt sämtlicher Dokumente und Formulare zur Betriebsstätteanmeldung,
  • Unterschreiben der Dokumente,
  • Übergabe der Anmeldung einer Betriebsstätte beim Gewerbeamt, in deren Bezirk sie angesiedelt ist.