NUTZUNG

Gründung einer Kapitalgesellschaft

GmbH Limited mit Zweigniederlassung
  • Entwurf eines Gesellschaftsvertrages.
    Der Abschluss des Gesellschaftsvertrages ist notariatsaktpflichtig. 
    Im Gesellschaftsvertrag muss mindestens festgelegt sein: die Vertragsparteien (Gesellschaftern), Name der Gesellschaft (Firma), Unternehmensgegenstand (Aufzählung der Tätigkeitsbereiche), Sitz der Gesellschaft, Höhe des Stammkapitals und der Betrag der von jedem Gesellschafter auf das Stammkapital zu leistenden Einlage (Stammeinlage).
  • Bestellung der ersten Geschäftsführer. 
    Noch vor Anmeldung zur Eintragung ins Firmenbuch sind die Organe der GmbH zu bestellen: Das sind die Geschäftsführer und – soweit gesetzlich oder satzungsmäßig vorgeschrieben – der Aufsichtsrat.
  • Leistung der Einlagen. 
    Ebenfalls vor der Anmeldung ins Firmenbuch sind die Mindesteinlagen auf das Stammkapital zu erbringen:
    Seit 1. Jänner 1999 beträgt das Mindeststammkapital einer GmbH EUR 35.000. Davon müssen insgesamt EUR 17.500 bar eingezahlt werden. Jeder einzelne Gesellschafter hat eine Mindeststammeinlage von EUR 70 zu leisten. Werden neben Bareinlagen Sacheinlagen geleistet, gelten besondere Bestimmungen.
  • Beschaffung derUnbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrssteuern.
  • Bestätigung der zuständigenWirtschaftskammer über die Erfüllung der Voraussetzungen nach dem Neugründungsförderungsgesetz (NeuFÖG).
  • Anmeldung zur Eintragung beim Firmenbuch. 
    Als nächster Schritt wird die GmbH von den Geschäftsführern zur Eintragung ins Firmenbuch angemeldet. Der Antrag auf Eintragung in das Firmenbuch ist beim zuständigen Firmenbuchgericht zu stellen. Das ist grundsätzlich jenes Landesgericht, in dessen Sprengel die einzutragende Gesellschaft ihren Sitz hat. 
    Der Antrag ist schriftlich einzubringen und von sämtlichen GeschäftsführerInnen in öffentlich beglaubigter Form (gerichtlich oder notariell) zu fertigen. 
    Das Firmenbuchgericht prüft die Anmeldung auf Vollständigkeit und Gesetzmäßigkeit. Die GmbH entsteht durch die Eintragung ins Firmenbuch.
  • Eintragung im Firmenbuch
    Soweit keine Gründe für eine Zurückweisung des Antrags vorliegen, erfolgt die Eintragung in das Firmenbuch. Ab dem Zeitpunkt der Eintragung in das Firmenbuch ist die GmbH rechtlich existent.
  • Gewerbeanmeldung. Wenn die GmbH gewerblich tätig ist, ist dafür ein Gewerbeschein erforderlich. Die Gewerbeberechtigung muss auf die GmbH lauten. Aus diesem Grund kann die Anmeldung des Gewerbes erst nach Eintragung im Firmenbuch erfolgen. Dann erst ist der für die Gewerbeanmeldung notwendige Firmenbuchauszug verfügbar. 

    Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit:

    „Die Gründung der GmbH ist sehr kostenintensiv, steuerlich ergeben sich für Kleinbetriebe oft Nachteile.“
  • Ausfüllung unserer Online-Bestellung in 15 Minuten,
  • Umgehender Erhalt ämtlicher Dokumente und Formulare zur Anmeldung der Zweigniederlassung, Unterschreiben der Dokumente,
  • Beschaffung derUnbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrssteuern
  • Bescheinigung über die tatsächliche Errichtung der Zweigniederlassung (z.B. Mietvertrag)
  • Anmeldung zur Eintragung einer Zweigniederlassung in das Firmenbuch des Gerichtes, in dessen Sprengel die Niederlassung ihren Sitz haben soll.
  • Soll die Niederlassung eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, so muss sie eineGewerbeberechtigung haben.